Die Gehaltsverhandlung: Unsere Tipps für dich!

Manchmal wird von dir als Bewerber erwartet, dass du bereits in der Bewerbung dem Personaler deine Gehaltsvorstellung mitteilst. Dies tust du am Ende des Anschreibens und nennst eine jährliche Brutto-Summe. Man kann also sagen: Über Geld spricht man doch. Wenn du den Personaler im ersten Vorstellungsgespräch überzeugt hast, steht beim zweiten Treffen, neben anderen vertraglichen Dingen, auch deine Gehaltsvorstellung an. Du musst deinen Gehaltswunsch, den du bereits in deinem Anschreiben verfasst hast, begründen können. Das gilt aber nur für angehende Fachkräfte! Auszubildende dürfen im Vorstellungsgespräch nicht über ihr Gehalt verhandeln!
Wie du dein Gehalt ermitteln kannst:

Absolventen haben oft wenig Vorstellungen von ihrem ersten Gehalt. Vielleicht hast du eine Zahl für den späteren Verdienst im Kopf, aber möchtest nicht zu aufdringlich bei deinem Arbeitgeber sein. Verkauf dich aber nicht unter deinem Wert. Wir geben dir den Tipp deinen Gehaltswunsch vor deinem Bewerbungsgespräch zu recherchieren. Fall du schon in deiner Bewerbung eine Angabe machen sollst, erkundige dich natürlich früher. Unsere Berufsbilder enthalten alle Informationen bezüglich der Ausbildungsgehälter oder auch Einstiegsgehälter. Auch gibt es im Internet zahlreiche Seiten, welche alle Gehälter der verschiedenen Ausbildungen vergleichen. Dadurch kannst du herausfinden, wie viel Gehalt für deine Arbeit durchschnittlich gezahlt wird. Schnell wirst du merken, dass einige Faktoren dein Gehalt beeinflussen.
Wichtige Faktoren bestimmen dein Gehalt: Zum einen wäre da die Branche des Unternehmens. Je nach Branche wird unterschiedlich vergütet. Auf dem ersten Platz der Einstiegsgehälter steht zurzeit die Chemie- und Pharmaindustrie. Branchen werden in den Bundesländern auch nochmal unterschiedlich honoriert. Daneben bestimmen dein Bildungsabschluss, deine Qualifikationen und auch die Unternehmensgröße, wie viel du verdienst. Falls du am Ende auf ein niedrigeres Ergebnis gestoßen bist, als du zunächst erwartet hast, bedenke, dass sich dein Gehalt mit der Zeit steigert. Beispiele dafür sind die Steigerung durch besondere Leistung oder Provision. Auch nach der Ausbildung wird sich dein Einstiegsgehalt deutlich von der Vergütung während der Ausbildung unterscheiden.
Ausbildungsvergütung Brutto
Die Ausbildungsvergütung, die du von deinem Arbeitgeber bekommst (ohne Abzüge), ist dein Bruttoeinkommen.
Ausbildungsvergütung Netto
Die Ausbildungsvergütung, die du jeden Monat auf deinem Bankkonto siehst, ist dein Nettoeinkommen.
Die Gehaltsverhandlung

Ein ganz wichtiger Tipp: Schneide das Thema Geld im Vorstellungsgespräch nie selbst an. Warte, bis das Unternehmen auf dich zukommt. Es ist unhöflich zu fragen, da dich das sehr ungeduldig erscheinen lässt. Außerdem wirkst du so sehr fokussiert auf das Geld und nicht auf die Ausbildungsstelle. Damit bekommt dein potenzieller Arbeitgeber einen sehr schlechten Eindruck von dir. Bei dem Thema ist also auch Sensibilität gefragt. Mit unseren Tipps lernst du Genaueres zum Vorgehen und bekommst wichtige Informationen zum Gehalt.
So solltest du bei der Gehaltsverhandlung vorgehen: In der Regel wird der Personaler den ersten Schritt machen und bei einem zweiten Gespräch die Gehaltsverhandlung einleiten. Wie du bereits weißt, solltest du vorher dein akzeptables Gehalt herausfinden und ein Brutto-Jahresgehalt nennen können. Überlege auch im Vorfeld, wie der Personaler für einen niedrigeren Lohn argumentieren könnte, und halte gute Argumente dagegen bereit. Pokere aber nicht zu hoch. Sei realistisch bei deinem Vorschlag und warte darauf, wie er vom Personaler aufgenommen wird. Der kritische Punkt in einem Bewerbungsgespräch ist nämlich meistens dann erreicht, wenn bei der Gehaltsverhandlung eine ernste und unangenehme Wendung stattgefunden hat. Dabei gilt es freundlich und sachlich, statt unhöflich und dreist zu sein. Denn in diesem Fall siegt Dreistigkeit meistens nicht, sondern sorgt für eine Absage.
Sei nicht enttäuscht: Falls du im Gespräch nicht dein Wunschgehalt erreichst hast, musst du nicht gleich deine zukünftige Arbeitsstelle aufgeben. Möglicherweise kann es sich um einen Einstiegsgehalt für die Probezeit oder des ersten Ausbildungsjahres handeln. Vereinbarungen, wie eine Steigerung des Lohns in absehbarer Zeit, können Kompromisse sein, die man eingeht. Es lässt sich immer eine Lösung finden.
Dieser Ratgeber entstand in Kooperation mit AUBI-plus!
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