Pflichten für Auszubildende

Als Auszubildender genießt du nicht nur Rechte – erfülle auch deine Pflichten!

In deiner Berufsausbildung genießt du zahlreiche Rechte. Diese werden von deinem Ausbildungsbetrieb sichergestellt und von deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer regelmäßig überprüft.
Doch nicht allein der Ausbildungsbetrieb hat Pflichten, die er im Rahmen deines Ausbildungsvertrages erfüllen muss. Auch du hast Pflichten, die wir dir kurz erklären.

Pflichten für dich als Auszubildender im Rahmen deiner Berufsausbildung

Alles beginnt mit den „Allgemeinen Pflichten“, die du beachten musst. Hierzu zählen beispielsweise, dass du die Anweisung deines Ausbilders zu befolgen hast und dich an die geltende Betriebsvereinbarung zu halten hast. Diese sieht beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung oder besondere Hygienemaßnahmen vor, die du als Auszubildender zu beachten hast. Außerdem darfst du an bestimmten Stellen im Betrieb nicht rauchen und hast sicherzustellen, dass Betriebsabläufe nicht gestört werden oder die Gesundheit von dir und anderen nicht gefährdet werden.
Eine weitere Pflicht ergibt sich aus deinem Ausbildungsvertrag. Es geht um das Führen eines Berichtheftes, welches als Ausbildungsnachweis dient und dich beim Lerntransfer unterstützt. 
Solltest du einmal erkranken, so hast du dich vor Dienst- bzw. Schulbeginn krank zu melden. Dabei solltest du deinen Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule über die vermutliche Dauer informieren. Spätestens am vierten Tag bist du verpflichtet, ein ärztliches Attest einzureichen. 
Die Teilnahmepflicht und Lernpflicht ergibt sich ebenfalls aus deinem Vertrag und verpflichtet dich dazu, dass du am Unterricht und den Lerneinheiten im Betrieb aktiv teilnimmst und die Initiative ergreifst, dich auf deine Prüfungen und Schulungen gut vorzubereiten, um diese zu bestehen. 
Alles, was in deinem Ausbildungsalltag geschieht unterliegt der Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht. Das bedeutet, dass du sorgsam mit den dir bereitgestellten Arbeitsmitteln umgehst und diese pflegst. 
Für die betriebsinternen Informationen, die du im Laufe deiner Berufsausbildung mitbekommst, unterliegst du der Schweigepflicht. Das betrifft alle Geschäftsgeheimnisse und Informationen, die du über Kunden oder Herstellungsprozesse erfährst. 

Die Pflichten für dich als Auszubildenden findest du im Berufsbildungsgesetz und bei deiner Industrie- und Handelskammer oder deiner Handwerkskammer

Im §13 des Berufsbildungsgesetzes stehen alle Pflichten, die deinem Ausbildungsvertrag zugrunde liegen und die dir Orientierung für dein tägliches Handeln in der Berufsausbildung geben. Eine perfekte PDF-Übersicht findest du bei der IHK Stade unter diesem Link:

Weitere hilfreiche Gesetzesgrundlagen, die deine Pflichten festlegen:

Auch in den Gesetzen findest du zahlreiche Artikel, die sich konkret auf deine Pflichten als Auszubildender beziehen. Die rechtlichen Grundlagen deines Ausbildungsvertrags findest du in den wichtigen Ausbildungsgesetzen: 

1. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
2. Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
3. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
4. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Weitere Gesetzestexte wie das Bundesurlaubsgesetz, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz oder andere Gesetze ergänzen die Pflichten für dich als Auszubildenden. Diese kannst du stets aktualisiert unter diesem Link einsehen:

Wenn du einmal gegen eine Pflicht verstoßen hast

Hast du einmal gegen eine deiner Pflichten verstoßen, so setzt du dich am besten direkt mit deinem Ausbilder in Verbindung und erklärst diesem, wie es dazu gekommen ist. Generell brauchst du dir keine weiteren Gedanken zu machen. Erst, wenn du zum wiederholten Male deinen Pflichten als Auszubildender nicht nachkommst oder grob fahrlässig gegen deine Pflichten verstößt, wirst du eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die fristlose Kündigung erhalten. 
In Zweifelsfällen, oder wenn du dir nicht sicher bist, ob du gegen deine Pflichten verstößt, kannst du sich auch an deine Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer wenden, die dir stets mit Rat und Tat zur Seite steht. Wenn notwendig, kann diese dich auch mit einem Mediator im Betrieb unterstützen und dir dabei helfen, eine mögliche Pflichtverletzung gegenüber dem Ausbildungsbetrieb oder der Berufsschule gemeinsam zu klären.

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