Was Du während der Ausbildung verdienst?

Neben Interesse und Leidenschaft für einen Beruf, spielen für viele auch die Ausbildungsvergütung und die Verdienstmöglichkeiten danach eine große Rolle. Immerhin muss damit ja auch der Lebensunterhalt bestritten werden. Vor allem, wer nicht mehr zu Hause wohnt oder für die Ausbildung in eine andere Stadt zieht, muss mit dem Geld auch über die Runden kommen. In diesem Artikel bekommst du einen Überblick zum Thema Ausbildungsvergütung und deren Höhe in verschiedenen Berufen.

Lehrlingsgehälter trotz Corona gestiegen

Die gute Nachricht gleich vorweg: Die Ausbildungsvergütungen sind auch 2020 weiter gestiegen, allerdings etwas langsamer als in früheren Jahren. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung lag 2020 in Deutschland bei 963 Euro – 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Zwischen Ost und West gibt es aber noch immer Unterschiede: In Westdeutschland lagen die tariflichen Vergütungen mit 965 Euro rund 2,8 Prozent höher als im Osten mit 939 Euro. Allerdings fiel der Zuwachs in Ostdeutschland mit 3,8 Prozent stärker aus als im Westen mit 2,6 Prozent.

Wer verdient was?

Die Spanne der Ausbildungsvergütungen ist riesig. Dein Gehalt während der Ausbildung hängt stark von der Branche und auch von der Region ab, in der du Deine Ausbildung machst. Einen ganz guten Überblick kannst du Dir hier verschaffen:

Darüber hinaus steigt deine Vergütung vom 1. bis zum letzten Ausbildungsjahr deutlich an. Während Friseurlehrlinge in Thüringen im ersten Jahr auf 325 Euro kommen, erhalten Auszubildende im westdeutschen Bauhauptgewerbe im 4. Lehrjahr schon bis zu 1.580 Euro (Stand: Mai 2020).

Anspruch auf eine Mindest-Ausbildungsvergütung?

Jeder Azubi bekommt während seiner dualen Ausbildung eine sogenannte Ausbildungsvergütung. Dein genauer Verdienst während der Lehrzeit ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Deine Vergütung steigt gemäß dem Berufsbildungsgesetz im Laufe der Ausbildungszeit mindestens einmal jährlich. Wie bereits beschreiben, variiert die Höhe sehr stark, je nach Branche und Region. Die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr liegt meist zwischen 500 und 800 Euro. 

In den meisten Branchen regeln Tarifverträge die Ausbildungsvergütung. Für dich bedeutet das, dass die Höhe der Ausbildungsvergütung klar definiert ist. Diese Regelungen gelten auch, wenn dein Betrieb sich freiwillig an den Tarifvertrag gebunden hat.

Aber auch Azubis, die in nicht-tarifgebundenen Ausbildungsbetrieben arbeiten, haben nach dem Berufsbildungsgesetz seit 2020 Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung. Diese beträgt bei Ausbildungsstart 2021 für das erste Lehrjahr mindestens 550 Euro, bei Ausbildungsstart 2022 mindestens 585 Euro und beim Beginn 2023 mindestens 620 Euro. Welche Regeln für deinen Betrieb gelten, kannst du zum Beispiel beim Vorstellungsgespräch klären. 

Der Ausbildungsbetrieb darf dir gemäß Berufsbildungsgesetz einen Teil deiner Ausbildungsvergütung als Sachleistung zukommen lassen. So kann er dir etwa Wohnung und Essen im Rahmen der Ausbildung zur Verfügung stellen. Zumindest ein Viertel (nach Abzug eventueller Steuern und Sozialabgaben) der Ausbildungsvergütung muss  der Arbeitgeber dir aber auszahlen. Die Vergütung muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats überweisen werden. 

Was Dir netto übrigbleibt?

Von deiner im Vertrag vereinbarten Ausbildungsvergütung (brutto), zieht dein Ausbildungsbetrieb Steuern und Sozialabgaben ab. Den Rest bekommst Du als Netto auf dein Konto überwiesen. 

Zu den Steuern zählen etwa Lohn- und Kirchensteuer, die dein Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überweist. Zu den Sozialabgaben gehören Abzüge für Renten, Kranken-, Pflege-und Arbeitslosen-Versicherung. All diese Versicherungen sind in Deutschland für Angestellte verpflichtend, du hast also keine Wahlmöglichkeit.

Ausbildungsvergütung im Urlaub und bei Krankheit

Das Berufsbildungsgesetz regelt auch die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung in besonderen Fällen. Dazu zählen:

  • Urlaub: Eventuelles Urlaubsgeld kommt zum regulären Gehalt hinzu.
  • Krankheit: bis zu sechs Wochen lang – danach bekommst du  Krankengeld von der Krankenkasse
  • Berufsschule: gilt für den Besuch der Berufsschule sowie für Prüfungen 
  • Externe Ausbildungsteile abseits der eigenen Ausbildungsstätte 
  • Kurzarbeit: Wenn du deine Ausbildung unverschuldet nicht beginnen kannst, weil sich dein Betrieb zum Beispiel in Kurzarbeit befindet. Dann erhältst du bis zu sechs Wochen lang deine Vergütung.

Weitere Leistungen des Ausbildungsbetriebes

Zusätzlich zur Ausbildungsvergütung zahlen viele Betriebe noch freiwillig weitere Leistungen, auf die es aber keinen gesetzlichen Anspruch gibt, sofern sie nicht Bestandteil des Tarifvertrages sind. Das sind:

  1. Weihnachtsgeld
    • Wird meist im November als fester Betrag oder als Prozentsatz des Monatsgehaltes gezahlt.
  2. Urlaubsgeld
    • Viel Firmen zahlen es einmal im Jahr meist im Juni/Juli oder anteilig für jeden genommenem Urlaubstag.
  3. Vermögenswirksame Leistungen
    • Es gibt eine staatliche Förderung zu Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Darauf hast du als Auszubildender auch Anspruch, sofern dein Ausbildungsbetrieb Beiträge in deine Vermögensanlage für dich abführt. Er kann die Beiträge komplett oder nur zum Teil übernehmen. Du kannst auch einen Teil aus eigener Tasche zuschießen, den du auch steuerlich absetzen kannst.  Geregelt wird das Ganze im Tarifvertrag oder als freiwillige Leistung des Ausbildungsbetriebes. Bei einigen Anlageformen schießt der Staat zusätzlich eine Arbeitnehmersparzulage zu. Alternativ eignen sich vermögenswirksame Leistungen auch für die betriebliche Altersvorsorge.

Ausbildungsvergütungen nach Branchen und Bundesländern:

WSI-Presseinformation zum Thema Ausbildungsvergütung:

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